Käfer's Treppenlifte GmbH

Bayern LABO – Die Nr.1 der Fördermöglichkeit!

Fördermöglichkeit BayernLABO

Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung. Wegen dem bayerischen Wohnungsbauprogramm steht Ihnen ein leistungsfreies Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro zur Verfügung. Die Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen.

Für die Treppenlift Förderung kommt besonders die Folgende Maßnahme in Frage:

  • Einbau von Anlagen wie Treppenlifte, Aufzüge oder Rollrampen
  • Umbau einer Wohnung (behindertengerechter Wohnungszuschnitt mit ausreichenden Bewegungsflächen, Schwellenabbau, zum Beispiel an den Zugängen zu Terrassen, Loggien oder Balkonen)

oder sogar

  • Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen (zum Beispiel Schaffung bodengleicher Duschplätze oder Einbau von Stütz- und Haltesysteme)

Durch die fördermöglichkeit BayernLABO, stehen Ihnen mit geringerer Finanzieller Belastung, ein Portfolio an Umbauten für Ihr Eigenheim zur Verfügung.

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Ablauf zum Antrag  zur Förderung eines Treppenliftes durch Bayern LABO

Vorab Informationen einholen

Für den Antrag brauchen Sie einiges an Unterlagen. Erfüllen Sie bitte Unbedingt die Voraussetzungen für die Einkommenserklärung!

!!! Ohne Erfüllung der Richtlinien wird der Antrag abgewiesen !!!

Um Ihnen helfen zu können, füllen Sie bitte das Formular aus. Wir übernehmen gerne die Berechnung für Sie.

Folgende Unterlagen erhalten Sie von uns:

  • Kostenvoranschlag
  • Planskizze

Zuständige Förderstelle

Eine Liste der zugehörigen Behörden finden Sie >hier<

Wichtig!

Wohnen Sie in einem Mietobjekt?

Denn in einem Mietobjekt sollten Sie eine Kleinigkeit berücksichtigen!

Damit Sie die Förderung beantragen können, müssen Sie die 2 folgenden Punkte einhalten:

  1. Bitte beachten Sie die Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern.
  2. Die Förderung muss vom Vermieter/Eigentümer beantragt werden!
  3. Außerdem empfehlen wir Ihnen alle weiteren Parteien im Haus zu informieren. Schließlich wollen Sie Ärger vermeiden.
Fill out my online form.

Einem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Kostenvoranschlag1
    (Bekommen Sie von uns)
  • Planskizze²
    (Erstellen wir Ihnen gerne)
  • Kopie des amtlichen Ausweisen
  • Nachweis der Behinderung³
    (z.B. Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest)
  • Sie müssen die Voraussetzungen der Einkommensgrenzen erfüllen!
    (Einkommenserklärung)
  • Nachweis über das Eigentum am Grundstück
    (z.B. Grundbuchblattabschrift)

Laden Sie sich >hier< den Antrag zur Förderung herunter

Des weiteren stellen wir Ihnen die Einkommenserklärungen zur Verfügung:

1)
Sie bekommen am besten einen Kostenvoranschlag, wenn Sie einen vor Ort Termin mit uns wahrnehmen. Durch die Vielzahl an Möglichkeiten suchen wir das Beste für Sie

2)
Unser Aufmaß-System zeigt Ihnen vor Ort schon wie es bei Ihnen aussehen könnte. Die Planskizze senden wir Ihnen umgehend zu

3)
Sobald z.B. eine Pflegestufe besteht, reicht das sofort als Nachweis! Auch ein ärztliches Attest, welches bescheinigt, dass Sie wegen Beschwerden keine Treppen mehr steigen können, genügt

Unterlagen für Bayern Labo

Bearbeitung Ihrer Förderung der Bayern LABO

Ihre Unterlagen werden nun von der zuständigen Behörde geprüft.

Während Ihre Unterlagen überprüft werden, kann alles vorbereitet werden. Somit sind Sie für alles gerüstet.

Wenn Ihr Fall sehr brisant ist, dann weisen Sie bitte auf deren Dringlichkeit hin. Darauf hin bekommen Sie im Idealfall eine frühzeitige Baugenehmigung.

Wenn Sie die Bestätigung haben können Sie anschließend mit Ihrer Maßnahme beginnen.

Abschluss

Zum Ende geben wir Ihnen noch einen wichtigen Tipp an Ihre Seite. Im Falle, dass der Nutzer der Maßnahme den Treppenlift nicht mehr benötigt, gibt es folgende Regel:

Ab dem 5. Jahr ist das leistungsfreihe Darlehen erloschen. Dies ist durch die jährliche Abschreibung gegeben. Dazu ein Beispiel:

Ab dem Zeitpunkt der Maßnahme gibt es Jährlich eine Abschreibung von 20% des Darlehens. Sobald das 5. Jahr erreicht ist, ist die Maßnahme zu 100% abgeschrieben. Daraus ergibt sich keine Rückzahlung mehr. Falls die Maßnahme frühzeitig nicht mehr gebraucht wird, ist eine anteilige Rückzahlung des Darlehens erforderlich. Bei einer Förderung von € 10.000.- ergibt sich eine Rückzahlung wie folgt:

  • 1. Jahr – € 8.000.-
  • 2. Jahr – € 6.000.-
  • 3. Jahr – € 4.000.-
  • 4. Jahr – € 2.000.-
  • 5. Jahr –  € 0.-